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BGH, Beschluss vom 2023-02-15 - 4 StR 299/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision eines Angeklagten, der wegen Vergewaltigung und anderer sexualisierter Gewalt verurteilt wurde, unbegründet ist. Der Angeklagte bleibt also in seiner Strafe von vier Jahren und zehn Monaten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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