BGH, Urteil vom 2023-02-08 - VIII ZR 65/22
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum08.02.2023
- AktenzeichenVIII ZR 65/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Fernwärmeversorger seine Preisänderungsklausel nicht einfach einseitig ändern kann. Der Anbieter kann Preise nur mit der Zustimmung des Kunden anpassen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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