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BGH, Beschluss vom 2023-02-07 - 2 StR 477/22

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision, also der Widerspruch des Angeklagten gegen ein früheres Urteil, nicht erfolgreich war. Das Landgericht Gießen hatte den Angeklagten bereits verurteilt, und es gab keine Fehler zu seinen Lasten.

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