BGH, Beschluss vom 2024-06-18 - 5 StR 191/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.06.2024
- Aktenzeichen5 StR 191/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurden die Einsprüche der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin abgelehnt. Die Einziehung von Taterträgen, also von illegal erlangten Gewinnen, wurde für den einen Angeklagten teilweise aufgehoben.
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