BGH, Beschluss vom 2023-02-07 - 2 StR 351/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum07.02.2023
- Aktenzeichen2 StR 351/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anhörungsrüge des Verurteilten abgewiesen wurde. Der Verurteilte hatte behauptet, seine Rechte auf Anhörung seien verletzt worden, weil seine Argumente nicht berücksichtigt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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