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BGH, Beschluss vom 2024-06-18 - 5 StR 268/24

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde das vorherige Urteil des Landgerichts Hamburg geändert. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, weil er mehr als 60 Gramm Cannabis und mehrere Cannabispflanzen besaß und anderen beim Handel damit half.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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