Strafbare Informationsweitergabe eines Polizeibeamten an befreundeten Journalisten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.02.2024
- Aktenzeichen5 StR 283/23
In diesem Urteil wird ein Polizeibeamter verurteilt, weil er vertrauliche Informationen an einen befreundeten Journalisten weitergegeben hat. Dabei hat er Informationen aus Ermittlungsverfahren und Interna der Polizei preisgegeben, um eine bestimmte Presseberichterstattung zu erreichen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.