Strafzumessung im Jugendstrafrecht und Berücksichtigung der Möglichkeit einer Strafmilderung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.06.2024
- Aktenzeichen5 StR 138/24
Eine Frau wurde wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil sie nach der Geburt ihres Kindes nicht geholfen hat. Das Gericht hat das Urteil in Bezug auf die Strafe teilweise aufgehoben, weil es die Möglichkeit einer Strafmilderung nicht berücksichtigt hat.
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