BGH, Beschluss vom 2023-02-01 - 5 StR 497/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.02.2023
- Aktenzeichen5 StR 497/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Angeklagter zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt wird. Dabei wurden auch frühere Geldstrafen in die neue Strafe einbezogen.
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