(Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.: Einziehung von Taterträgen in Höhe der für die Drogen aufgewendete Bargeldsumme)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.05.2024
- Aktenzeichen3 StR 96/24
In diesem Urteil wurde ein Mann verurteilt, weil er mit Cannabis handelte. Er wurde zunächst zu fünf Jahren Gefängnis und zur Einziehung von 40.000 Euro verurteilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.