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BGH, Beschluss vom 2024-06-11 - 3 StR 135/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg verworfen wurde. Der Angeklagte wurde wegen schwerer Diebstähle verurteilt und hat gegen das Urteil einen Rechtsmittel eingelegt, das jedoch nicht zulässig war, da er keine ausreichende Begründung vorgelegt hat.

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