BGH, Beschluss vom 2023-02-15 - IV ZR 213/22
- ArtUrteil
- BrancheVersicherungsrecht
- Datum15.02.2023
- AktenzeichenIV ZR 213/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin zurückgewiesen wird. Es ging um die Frage, ob eine Versicherungspflicht besteht, wenn bestimmte Krankheiten in den Versicherungsbedingungen nicht namentlich genannt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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