BGH, Beschluss vom 2024-06-18 - 5 StR 141/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.06.2024
- Aktenzeichen5 StR 141/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden nicht erfolgreich war. Das bedeutet, dass das ursprüngliche Urteil bestehen bleibt und der Angeklagte die Kosten für das Rechtsmittel tragen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.