BGH, Beschluss vom 2023-02-28 - 5 StR 223/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum28.02.2023
- Aktenzeichen5 StR 223/22
In diesem Urteil geht es um eine Gehörsrüge, die der Verurteilte gegen einen früheren Beschluss des Gerichts eingelegt hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keine Verletzung des rechtlichen Gehörs gegeben hat, und hat die Beschwerde zurückgewiesen.
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