BGH, Beschluss vom 2023-02-28 - 5 StR 223/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum28.02.2023
- Aktenzeichen5 StR 223/22
In diesem Urteil geht es um eine Gehörsrüge, die der Verurteilte gegen einen früheren Beschluss des Gerichts eingelegt hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keine Verletzung des rechtlichen Gehörs gegeben hat, und hat die Beschwerde zurückgewiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26