Anforderungen an die Revisionsbegründung bei der Rüge einer wesentlichen Beschränkung der Verteidigung; Einsicht der Verteidigung in den Datenbestand der EncroChat-Kommunikation beim Landeskriminalamt
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.01.2023
- Aktenzeichen5 StR 412/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Revision eines Angeklagten, der wegen Drogenbesitzes verurteilt wurde, abgewiesen wurde. Der Angeklagte hatte beantragt, Einsicht in bestimmte Daten zu erhalten, die zur Beweisführung seiner Verteidigung dienen sollten, aber dieser Antrag wurde nicht akzeptiert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26