BGH, Beschluss vom 2023-02-28 - 5 StR 531/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum28.02.2023
- Aktenzeichen5 StR 531/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof die Revision, also die Überprüfung eines Urteils, des Angeklagten abgelehnt. Es gab keine Rechtsfehler bei der Entscheidung des Landgerichts, daher bleibt das Urteil bestehen.
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