BGH, Beschluss vom 2023-03-01 - 5 StR 561/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.03.2023
- Aktenzeichen5 StR 561/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen nicht erfolgreich war. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil bestätigt wurde und es keine Fehler gab, die dem Angeklagten schaden.
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