Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Straftaten um Vollendung des 21. Lebensjahrs; Einziehungsentscheidung bei Geldwäsche
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.05.2024
- Aktenzeichen3 StR 379/23
Ein Jugendlicher wurde wegen Geldwäsche verurteilt. Da die Straftaten zeitlich vor und nach seinem 21.
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