BGH, Beschluss vom 2024-05-06 - 2 StR 481/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.05.2024
- Aktenzeichen2 StR 481/23
Das Gericht hat einen Antrag des Angeklagten auf Überprüfung eines vorherigen Beschlusses angenommen. Die Revision, also die erneute Prüfung eines Urteils, wurde als unbegründet abgewiesen.
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