BGH, Beschluss vom 2024-06-04 - 4 StR 142/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.06.2024
- Aktenzeichen4 StR 142/24
Der Bundesgerichtshof hat eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld verworfen. Das Gericht stellte fest, dass es keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben hat und dass die Beweiswürdigung des Landgerichts korrekt war.
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