BGH, Beschluss vom 2023-03-01 - 4 StR 472/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.03.2023
- Aktenzeichen4 StR 472/22
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) die Berufung eines Angeklagten gegen ein Urteil eines Landgerichts abgewiesen. Das bedeutet, dass die Entscheidung des Landgerichts bestehen bleibt und keine Fehler zuungunsten des Angeklagten festgestellt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26