BGH, Beschluss vom 2024-07-02 - 5 StR 103/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 103/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision (Überprüfung) der Angeklagten gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Berlin nicht erfolgreich ist. Es gab keinen Rechtsfehler, der gegen die Angeklagte spricht.
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