BGH, Beschluss vom 2026-06-24 - 3 StR 149/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.06.2026
- Aktenzeichen3 StR 149/26
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass das Verfahren gegen einen Angeklagten teilweise eingestellt wird, weil er in bestimmten Anklagepunkten für nicht schuldig befunden wurde. Aber er wurde schuldig gesprochen für Mord in Verbindung mit Raub und Computerbetrug in drei Fällen und muss dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen.
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