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BGH, Beschluss vom 2026-06-09 - 1 StR 53/26

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.000 Euro nicht durchgeführt werden kann. Es wurde festgestellt, dass das Geld nicht tatsächlich dem Angeklagten zugeschrieben werden kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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