BGH, Beschluss vom 2026-04-08 - 2 StR 593/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.04.2026
- Aktenzeichen2 StR 593/25
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass die Einziehung von 4.000 Euro, die ein Angeklagter für den Kauf von Marihuana im Darknet verwendet hat, nicht rechtmäßig ist. Das Landgericht hatte zuvor entschieden, dass das Geld eingezogen werden kann, weil es aus einer kriminellen Tat stammt, aber der BGH sieht das anders.
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