BGH, Beschluss vom 2026-05-26 - 6 StR 131/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.05.2026
- Aktenzeichen6 StR 131/26
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde das vorherige Urteil eines Landgerichts aufgehoben, weil die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausreichend war. Der Angeklagte hatte einen Überfall begangen und dabei Pfefferspray eingesetzt.
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