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BGH, Beschluss vom 2024-07-03 - 5 StR 245/24

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also der Einspruch des Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil, als unbegründet zurückgewiesen wurde. Es wurde festgestellt, dass das ursprüngliche Urteil keine Fehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist.

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