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BGH, Beschluss vom 2023-03-15 - 5 StR 507/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) über eine Revision entschieden. Dabei wurde festgestellt, dass die erweitere Einziehung von 4.000 Euro vom Angeklagten nicht durchgeführt wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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