BGH, Beschluss vom 2023-03-02 - 2 StR 140/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum02.03.2023
- Aktenzeichen2 StR 140/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Angeklagter, der eine Frist zur Begründung seiner Revision versäumt hat, wieder in den vorherigen Stand versetzt wird. Das bedeutet, er darf seine Revision jetzt doch noch einreichen, da sein Pflichtverteidiger technische Probleme hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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