Compliance & Regulatory Monitor

Berücksichtigung einer rechtsradikalen/nationalsozialistischen Tätergesinnung bei der Strafzumessung

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob die rechtsextreme Gesinnung eines Angeklagten bei der Festlegung seiner Strafe berücksichtigt werden darf. Das Landgericht hatte dies zunächst getan, aber das höhere Gericht hat entschieden, dass dies nicht rechtens war, da der Zusammenhang zur Tat nicht ausreichend dargelegt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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