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BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - 2 StR 218/26

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Angeklagter wegen mehreren Vergehen, unter anderem dem Handel mit Drogen und Waffen, schuldig ist. Teile des ersten Urteils wurden geändert, insbesondere bezüglich der Einziehung von Bargeld und Wertgegenständen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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