(Auswirkungen eines Verstoßes gegen den Spezialitätsgrundsatz gemäß § 83h IRG)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.06.2024
- Aktenzeichen4 StR 155/24
In diesem Urteil wurde die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dortmund abgelehnt. Dabei ging es um einen möglichen Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz, der besagt, dass ein angeklagter Person nicht mehr Anklagen gemacht werden dürfen, als im Auslieferungsbeschluss enthalten sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.