BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 3 StR 193/25
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum21.07.2026
- Aktenzeichen3 StR 193/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mann wegen Drogenhandels und dem Besitz eines Tierabwehrsprays verurteilt wurde. Er hatte Betäubungsmittel verkauft und dabei ein Spray bei sich, das er als Waffe verwenden wollte.
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