Anforderungen an Rüge der Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum16.02.2023
- Aktenzeichen4 StR 93/22
In diesem Urteil geht es um Anforderungen an die Rüge der Unverwertbarkeit von Daten, die von dem Kommunikationsdienst EncroChat stammen. Die Angeklagten haben Revision eingelegt, das bedeutet, sie wollen, dass ein höheres Gericht das Urteil erneut prüft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26