Anordnung der Sicherungsverwahrung: Darlegungen des Vorliegens eines Hangs zur Begehung von Missbrauchstaten
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum04.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 632/23
In diesem Urteil wurde ein Pflegekraft verurteilt, die wiederholt sexuell übergriffig gegenüber Menschen in einer Wohneinrichtung war. Das Landgericht hat von der Anordnung der Sicherungsverwahrung, also einer dauerhaften Unterbringung im Gefängnis, abgesehen, obwohl die Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt hat.
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