Internationale Zuständigkeit: Schadensersatzklage gegen eine Bank mit weltweiten Niederlassungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.02.2023
- AktenzeichenIII ZR 242/21
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Bank, die weltweit Niederlassungen hat, sich nicht gegen eine Schadensersatzklage wehren kann, indem sie Revision einlegt. Das Gericht wies die Beschwerde der Bank zurück und stellte klar, dass es keinen Bedarf für eine höchstrichterliche Entscheidung gab.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils