BGH, Beschluss vom 2024-07-09 - 1 StR 254/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.07.2024
- Aktenzeichen1 StR 254/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Teil der Einziehung von Geld und Wertgegenständen, die ein Angeklagter aus kriminellen Taten erhalten hat, zu hoch angesetzt war. Der Betrag wurde um über 11.000 Euro reduziert.
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