BGH, Beschluss vom 2023-03-01 - 5 StR 440/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.03.2023
- Aktenzeichen5 StR 440/22
In diesem Fall hat ein Angeklagter beantragt, die Frist zur Einlegung seiner Revision gegen ein Urteil zu verlängern, weil er technische Probleme hatte, die Revision elektronisch einzureichen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da die Frist nicht ordnungsgemäß eingehalten wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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