BGH, Beschluss vom 2024-06-17 - 4 StR 307/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.06.2024
- Aktenzeichen4 StR 307/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Angeklagter wegen der Einfuhr von Cannabis und Beihilfe zum Handel mit Cannabis straffrei bleibt, nachdem ein neues Gesetz in Kraft trat. Die ursprüngliche Strafe von drei Jahren und zehn Monaten wurde aufgehoben, und die Sache wird zur erneuten Entscheidung an ein anderes Gericht verwiesen.
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