BGH, Beschluss vom 2024-07-10 - 6 StR 283/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.07.2024
- Aktenzeichen6 StR 283/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen Drogenbesitzes und Drogenvertriebs bestraft wird. Eine neue Gesetzesänderung hat bewirkt, dass Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, was die Anklage und die Strafe beeinflusst.
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