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BGH, Beschluss vom 2023-03-08 - 3 StR 33/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verurteilung eines Angeklagten wegen Körperverletzung nicht aufrechterhalten wird, weil die Tat verjährt ist. Der Angeklagte bleibt jedoch wegen schwerer sexueller Missbrauchsdelikte verurteilt und muss eine Gesamtstrafe von zehn Jahren absitzen.

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