Zulässigkeit einer Berufung bei geändertem Streitgegenstand
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum23.02.2023
- AktenzeichenV ZB 35/22
In diesem Fall ging es um einen Streit zwischen einem Mietparteienmitglied und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Kläger wollte eine Jahresabrechnung anfechten, die in einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde.
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