BGH, Beschluss vom 2024-07-16 - 4 StR 424/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.07.2024
- Aktenzeichen4 StR 424/23
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt fest, dass das Verfahren gegen einen Beschuldigten eingestellt wird, da dieser verstorben ist. Die Staatskasse muss die Kosten des Verfahrens tragen, entschädigt jedoch nicht für die vorübergehende Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.