BGH, Beschluss vom 2023-02-09 - IX ZB 23/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.02.2023
- AktenzeichenIX ZB 23/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde einer Klägerin gegen einen früheren Beschluss unzulässig ist. Dies bedeutet, dass ihre Klage wegen fehlender Begründung nicht weiter verfolgt werden kann.
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