BGH, Beschluss vom 2023-03-23 - 1 StR 497/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum23.03.2023
- Aktenzeichen1 StR 497/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anhörungsrüge eines Verurteilten zurückgewiesen. Der Verurteilte hatte sich gegen einen früheren Beschluss des Senats gewandt, der seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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