BGH, Beschluss vom 2024-07-17 - 5 StR 361/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 361/24
In diesem Fall geht es um einen Angeklagten, der zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und seine Frist zur Einlegung einer Revision, also eines Widerspruchs gegen das Urteil, verpasst hat. Aufgrund eines Fehlers seiner Anwältin wurde ihm die Wiedereinsetzung in den ursprünglichen Stand gewährt, sodass er die Revision nachholen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.