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BGH, Beschluss vom 2023-03-28 - 5 StR 60/23

Es geht um eine Berufung (Revision) des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig. Das Bundesgericht hat die Revision als unbegründet abgelehnt, aber entschieden, dass die Zeit in einer polnischen Auslieferungshaft auf die Strafe angerechnet wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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