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Fernwärmelieferungsvertrag: Recht des Fernwärmeversorgungsunternehmens zur einseitigen Anpassung einer unwirksamen Preisänderungsklausel; Aussetzung der Verhandlung wegen einer beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde

In diesem Urteil geht es um die Preisänderung bei einem Fernwärmelieferungsvertrag. Das Gericht hat entschieden, dass das Unternehmen die Preise nicht einseitig erhöhen kann, wenn die vorherige Preisänderungsklausel ungültig ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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