BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - 4 StR 287/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.07.2024
- Aktenzeichen4 StR 287/24
Es handelt sich um einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken abgelehnt hat. Der BGH stellte fest, dass es keine rechtlichen Fehler gab, die das Urteil zum Nachteil des Angeklagten beeinflussten.
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