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Berichtigung der Urteilsformel nach der Urteilsverkündung wegen eines "offensichtlichen Verkündungsversehens"

In diesem Urteil wurde die Urteilsformel eines Angeklagten wegen einem "offensichtlichen Verkündungsversehen" korrigiert. Es wurde bestätigt, dass eine Strafe aus einem früheren Urteil bei der neuen Gesamtstrafe mit einbezogen werden sollte, was bei der Verkündung jedoch nicht richtig kommuniziert wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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